Thüringer Kommunen erhalten Geld vom Land für Investitionen

27 Millionen Euro fließen in den Unstrut-Hainich-Kreis

In der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses im Thüringer Landtag am Donnerstag konnten sich die Vertreter aller Parteien auf ein gemeinsames Ergebnis einigen. Am kommenden Freitag steht das Gesetz zur Abstimmung im Thüringer Landtag. Durch das von der FDP und CDU eingebrachte kommunale Investitionspaket für 2020 sollen noch in diesem Jahr insgesamt 168 Millionen Euro an die Kommunen im Freistaat ausgezahlt werden. Die Gemeinden können mit 43,58 Euro pro Einwohner rechnen, der Landkreis mit 34,46 Euro, so dass nach derzeitigem Stand 2020 mehr als 8 Millionen Euro in den Unstrut-Hainich-Kreis fließen: 3,5 Mio.Euro an den Landkreis und 4,5 Millionen Euro an die Kommunen, so bspw. 1,4 Mio.€ an die Stadt Mühlhausen, 0,75 Millionen Euro an Bad Langensalza und 290.000 Euro an die Landgemeinde Südeichsfeld.

In einem weiteren Gesetz wurde gemeinsam vereinbart, dass ab 2021 bis 2024 zusätzlich 100 Millionen Euro pro Jahr zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft fließen sollen. Dies entspricht 27,99 Euro pro Einwohner für die Gemeinden und 18,66 Euro pro Einwohner für die Landkreise. So kann der Unstrut-Hainich-Kreis auch in den kommenden vier Jahren mit Einnahmen in Höhe von jeweils 1,9 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Insgesamt fließen somit bis 2024 insgesamt 27 Millionen Euro an den Landkreis und die Kommunen hier im Unstrut-Hainich-Kreis.

Jonas Urbach, Mitglied im Innenausschuss verhandelte mit und sprach nun von einem „wichtigen und ersten guten Schritt für die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit vieler Kommunen. Es ist richtig, aus dem Rekordüberschüssen des Landes einen Teil an die Kommunen zurück zu geben, um beispielsweise lange ausstehende Investitionen endlich durchführen zu können, so bspw. in digitale Infrastruktur, Schulen und Dorfgemeinschafthäuser.“

Urbach wies zudem darauf hin, dass die Gelder bei Kommunen die sich in der Haushaltssicherung befinden und Bedarfszuweisungen erhalten, nicht zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden müssen. Sie dürfen bei der Berechnung der notwendigen Bedarfszuweisungen nicht verrechnet werden sondern auch hier kann das Geld investiert werden.